§ 2 Weltkulturerbe
Erläuterungen Weltkulturerbe - was wir uns dabei gedacht haben
  • § 2 Weltkulturerbe

    Das Land Berlin setzt sich intensiv für die Aufnahme des Zentralflughafens Tempelhof in die Weltkulturerbenliste bei der UNESCO ein. Das Land Berlin wird die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig ersuchen, diesen Wunsch zu unterstützen

Klaus Wowereit und Matthias Platzeck auf der Großbaustelle BBI.
Klaus Wowereit - Aufsichtsratsvorsitzender der Ber- liner Flughafengesellschaft - auf der Großbaustelle Flughafen BBI mit Matthias Platzeck.          Foto: ddp

Durch dieses Gesetzt wird Berlin verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass der Flughafen Tempelhof auf die Welterbenliste der UNESCO gesetzt wird. In Berlin liegt allerdings die Zuständigkeit für das Weltkulturerbe in der Senatskanzlei unter Bürgermeister Klaus Wowereit. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Flughafengesell- schaften sieht er sich allerdings zunächst einmal für das Vorzeigeprojekt „Großflughafen BBI“ verantwortlich. „Für Tempelhof sollte man sich auf die Nachnutzung kon- zentrieren“, so die Auskunft aus der Senatskanzlei. In Deutschland fehlt ganz offensichtlich ein Schutz für Kulturgüter nationalen Ranges. In den USA gibt es die Institution des „National Monuments“, das vom US-Präsidenten direkt ernannt wird. In Deutschland wird Weltkulturerbe eher als eine Form des Regionalmarketings verstanden. Es wäre sehr erfreulich, wenn die aktuelle Debatte um ein Staatsziel Kultur hier neue Möglichkeiten schafft. (Quelle: eTurboNews)

Da wir den Regierenden Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit alles zutrauen, verpflichtet Satz 2 den Senat, die Bundesregierung um Unterstützung zu ersuchen, damit dieser Wunsch auch von Seiten der Bundesregierung an die UNESCO herangetragen wird.

World Cultural Heritage - UNESCO

Flughafengebäude Tempelhof ca. 1950
Das Headoffice des UNESCO in Paris. Einmal jährlich im Juli trifft sich das World Heritage Committee, um über die Bewerber zu entscheiden.

Das Komitee für das Erbe der Welt ist ein Gremium der UNESCO mit Sitz in Paris. Es verwaltet:

  1. die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit,

  2. die Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit,

  3. die Liste des Weltdokumentenerbes (Buchbestände, Handschriften, Parti- turen, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente).

Nachstehend einige Weltkulturdenkmäler in Deutschland

Weltkulturerbe Denkmäler in Deutschland
Die Welterbestätten in Deutschland. Wenn Sie die Karte anklicken, gelangen Sie direkt auf die Homepage des "UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V", Sitz: Quedlinburg.

Die internationale "Kon- vention zum Schutz des Weltkultur- und Natur- erbes" umfasst gegenwärtig 140 Staaten. Die Haupt- aufgabe besteht darin, das Weltkultur- und Naturerbe zu definieren und eine Liste der Plätze und Gebäude zusammenzustellen, die universell geschützt werden sollen.

Nominierungen für diese Liste werden von der Konvention vorbereitet und zum einmal jährlich tagen- den Weltkultur-Komitee weitergeleitet.

Für stark gefährdete Plätze oder Gebäude existiert daneben eine "Liste der gefährdeten Weltkultur", um Sofortmaßnahmen ein- leiten zu können.

Airport Tempelhof

Der Flughafen Tempelhof mit den gesamten Freiflächen wäre der erste Flughafen, der zum Weltkulturerbe gehören könnte.


Download des Unterstützungsformulars zum Volksbegehren

Weltkulturerbe und Denkmalschutz
Flughafen Tempelhof (PDF)

Der Flughafen Tempelhof wird Weltkulturerbe
Das Ökosystem und das Tempelhofer Feld bleiben erhalten
Warum die Tempelhoffrage noch immer nicht entschieden ist
DasNEUEVolksbegehren ist am 05. Dezember 2008 gestartet
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