§ 6 Aufhebung dieses Gesetzes
Erläuterungen Flughafennutzung - was wir uns dabei gedacht haben
  • § 6 Aufhebung dieses Gesetzes

    Die Aufhebung bzw. Änderung des Gesetzes oder die Aufhebung oder Änderung von Teilen dieses Gesetzes, ist nur durch eine 2/3 Mehrheit möglich.

Artikel 60 Abs.1 der Berliner Verfassung bestimmt:
Gesetze werden vom Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit beschlossen, soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt.

Diese Forderung bedeutet, dass für sie allein eine Verfassungsänderung notwendig ist. Daraus folgt, dass in der ersten Stufe für diese Forderung 50 000 Stimmen gesammelt werden müssen, anderenfalls wird sie bei einem Volksentscheid nicht berücksichtig wird.

Wir haben diese Forderung als notwendig erachtet, damit der Senat mit der Mehrheit der Stimmen der rot-roten Koalition sowie unterstützt von den Grünen, unseren Volksentscheid nicht wieder Rückgängig machen kann.

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Weltkulturerbe und Denkmalschutz
Flughafen Tempelhof (PDF)

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Das Ökosystem und das Tempelhofer Feld bleiben erhalten
Warum die Tempelhoffrage noch immer nicht entschieden ist
DasNEUEVolksbegehren ist am 05. Dezember 2008 gestartet
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