Artikel 60 Abs.1 der Berliner Verfassung bestimmt: Diese Forderung bedeutet, dass für sie allein eine Verfassungsänderung notwendig ist. Daraus folgt, dass in der ersten Stufe für diese Forderung 50 000 Stimmen gesammelt werden müssen, anderenfalls wird sie bei einem Volksentscheid nicht berücksichtig wird. Wir haben diese Forderung als notwendig erachtet, damit der Senat mit der Mehrheit der Stimmen der rot-roten Koalition sowie unterstützt von den Grünen, unseren Volksentscheid nicht wieder Rückgängig machen kann. |
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Weltkulturerbe und Denkmalschutz Flughafen Tempelhof (PDF) |