§ 5 Flughafennutzung
Erläuterungen Flughafennutzung - was wir uns dabei gedacht haben
  • § 5 Flughafennutzung

    Sofern die Bundesregierung dem Betrieb als Regierungsflughafen mit ziviler Nutzung zustimmt, sollen die Organe des Bundes den Flugbetrieb sicherstellen. Anderenfalls ist das Land Berlin verpflichtet, den Sonderflughafen / Sonderlandeplatz zu betreiben. Er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben eines privaten Betreibers bedienen. Dieser Betreiber ist durch eine öffentliche Ausschreibung des Tempelhofer Feldes, zur Nutzung als Sonderflughafen bzw. Sonderlandeplatz, zu gewinnen.

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Weltkulturerbe und Denkmalschutz
Flughafen Tempelhof (PDF)

Der Flughafen Tempelhof wird Weltkulturerbe
Das Ökosystem und das Tempelhofer Feld bleiben erhalten
Warum die Tempelhoffrage noch immer nicht entschieden ist
DasNEUEVolksbegehren ist am 05. Dezember 2008 gestartet
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