§ 3 Flächennutzungsplan (FNP)
Erläuterungen FNP - was wir uns dabei gedacht haben
  • § 3 Flächennutzungsplan

    Die gesamten Freiflächen des Tempelhofer Feldes von ca. 386 ha sind für den Luftaustausch und den Umweltschutz (Flurwind, Fauna) der Stadt Berlin unverzichtbar. Der aktuelle Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld ist auf den Stand von 1984 zurückzuführen. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Das Flughafengelände einschließlich der Park-, Roll- und Startflächen ist dauerhaft dem Flugbetrieb gewidmet.

    Insbesondere eine Verwendung als Regierungsflughafen ist im Einklang mit der Bundesregierung zu prüfen. Darüber hinaus ist er als Rettungsflughafen, hilfsweise mit dem Status als Sonderflughafen - z.B. für Organtransporte -, und/oder für Flugzeuge im Geschäftsreise und/oder Bedarfsflug- ohne Linienflugverkehr bis 40 Tonnen maximalem Startgewicht (MTOW) zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr zu nutzen. Der Betrieb eines Präzisionsanfluges ist weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Flughafennutzungs- sowie An- und Abfluggebühren orientieren sich an Entgelten vergleichbarer Flughäfen bzw. Landeplätze unter Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Situation einer zukünftigen Nutzung des Tempelhofer Feldes.

Der Flughafen Tempelhof wird auf absehbare Zeit kein Verkehrsflughafen mehr sein, es sei denn, der politische Wille bestimmt etwas anderes und der Flughafen Tempelhof ist nicht entwidmet. Wir treten daher dafür ein, den Flughafen Tempelhof als Sonderflughafen weiter zu betreiben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrsflughafen und einem Sonderflughafen?

Ein Verkehrsflughafen hat nichts mit Verkehrsflugzeugen zu tun. Es spielt auch keine Rolle, wie groß die Flugzeuge sind, die auf ihm landen. Ein Verkehrsflughafen zeichnet sich dadurch aus, das er Betriebszeiten hat, in denen er von jedem Piloten angeflogen werden kann - gleichgültig wie groß das Flugzeug ist oder wie viele Passagiere es befördert.

Luftbild vom letzten Start auf dem Flugplatz Tempelhof. Foto von Stefan Dudzus
24.11.2008 - Der (vorerst) letzte Start vom Zentralflughafen? Die Flugzeuge der Piloten R. Pfau, H. Lueg und D. Bosin

Im Gegensatz dazu steht der Sonderflughafen. Der bekannteste Sonderflughafen in Deutschland ist der Flugplatz Oberpfaffenhofen, der 1936 als Werksflughafen der Dornier-Werke (später Fairchild Dornier) errichtet und unterhalten wurde. Die Klassifizierung als Sonderflughafen bedeutet, dass er KEINE Betriebspflicht hat und um dort landen zu können, muss vorher eine Erlaubnis des Flughafenbetreibers eingeholt werden (PPR-Verfahren / Prior Permission Required). Der Nutzerkreis war bis zum 22. Juli 2008 beschränkt auf die Nachfolgefirmen (und deren Kunden) von Fairchild Dornier, insbesondere die RUAG sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie die Flugsportgruppe. Seit dem 23. Juli 2008 wurde der Kreis erweitert um die Benutzer des so genannten "qualifizierten" Geschäftsreiseflugverkehrs, insbesondere des Taxiluftverkehrs.

Ein weiterer bekannter Sonderflughafen ist der Black Forest Airport im badischen Lahr nahe der französischen Grenze. Er ist als Verkehrslandeplatz mit dem Status Sonderflughafen für Fracht klassifiziert und besitzt seit dem 16. Juni 2006 eine beschränkte Passagierfluglizenz für die Gäste des Europa-Park Rust, das heißt, Passagiere die in Lahr landen wollen, müssen eine Eintrittskarte für den Europa-Park vorweisen.

Was bedeutet das aber für den Flughafen Tempelhof in verkehrspolitischer Hinsicht?

Unsere Forderung im Volksbegehren, Tempelhof als Sonderflughafen zuzulassen eröffnet die Möglichkeit, eingeschränkten Flugverkehr zuzulassen. Gedacht ist hierbei zum Beispiel an sportliche Großveranstaltungen, wie zuletzt die Fußball-Weltmeisterschaft, als ca. 400 Flugzeuge zum Endspiel in Berlin-Tempelhof landeten. Es stehen aber weitere Sporthöhepunkte in naher Zukunft an, wie z.B. 2011 die Fußball-WM der Damen sowie zwischen dem 15. und 23. August 2009 die IAAF Leichtathletik-WM im Berliner Olympiastadion.

A.) Regierungsflughafen

Eine Yak 40 der Tchechischen Regierung auf dem Flughafen Tempelhof.
Eine Yak 40 der Tchechischen Regierung in Tempelhof. Kurze Wege für die Gäste der Bundesregierung.                       Foto: André Oferta
  • Tempelhof als Regierungsflughafen ist ideal für die Flugbereitschaft der Bun- desregierung. Dicht an der Schalt- zentrale der Macht, nah an den Passa- gieren vermeidet sie somit jährliche Leerflüge von ca. 300 000 km (das entspricht ca. 7,5 Erdumrundungen!);

  • Staatsgäste landen citynah und gelangen auf kürzestem Weg schnell in das Regierungsviertel;

  • Auch Angehörige der Schweizer Regierung nutzen Tempelhof für Staats- und Arbeitsbesuche bei der Bundesregierung.
    Eine Falcon 50T der Schweizer Regierung am 2. Feb. 2004 mit Gästen zum Arbeitsbesuch in Tempelhof.                             Foto: O. Scheich
  • Die kurzen Wege der Staatsgäste redu- zieren auch das Risiko von Terror- anschlägen und schützen somit auch das Leben der die Staatsgäste beglei- tenden Berliner Polizeibeamten;

  • Berlins Autofahrer werden entlastet, da umfangreiche Straßensperrungen beim Geleitschutz der Gäste zwischen Schöne- feld und Regierungsviertel entfallen.

B.) Rettungs- und Geschäftsflughafen

Eine Cessna Citation 560 XLS der Daimler Chrysler Aviation startet in Tempelhof. Im Hintergrund der Potsdamer Platz.
Eine Cessna Citation 560 XLS der Daimler Chrysler Aviation startet in Tempelhof. Im Hintergrund der Potsdamer Platz.        Foto: Ingo Heine
  • Täglich finden mehrere Flüge mit Organ- transporten von und nach Berlin statt. Der schnelle Transport des Ärzteteams sowie die unverzügliche Entnahme als auch Transplantation der Organe, ist von entscheidender Bedeutung für das Leben der Patienten. Selbst die gute Anbindung über die Berliner Stadtauto- bahn in den Bezirk Wedding zum Deutschen Herzzentrum gewährleistet bei späterem Vollbetrieb des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg Interna- tional keine reibungslose Fahrt. Schon heute ist die südliche Stadtautobahn bis zum Jakob-Kaiser-Platz während des Berufsverkehrs an der Grenze des Belastbaren. Wegzeiten zwischen dem Flughafen BBI in Schönefeld und dem Herzzentrum können dann, bei sonst hindernissfreier Fahrt, eine Stunde dauern. Sollte sich dann noch ein Unfall ereignet haben oder eine Baustelle existieren, dann darf davon ausgegangen werden, dass das zu transplantierende Organ "schlecht" geworden ist und für eine Transplantation ungeeignet ist. Operation gelungen - Patient tot!

Download des Unterstützungsformulars zum Volksbegehren

Weltkulturerbe und Denkmalschutz
Flughafen Tempelhof (PDF)

Der Flughafen Tempelhof wird Weltkulturerbe
Das Ökosystem und das Tempelhofer Feld bleiben erhalten
Warum die Tempelhoffrage noch immer nicht entschieden ist
DasNEUEVolksbegehren ist am 05. Dezember 2008 gestartet
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