§ 4 Verbot der fremden Bebauung
Erläuterungen zur Bebauung - was wir uns dabei gedacht haben
  • § 4 Verbot der fremden Bebauung

    Auf dem Gelände sind ausschließlich flugbetriebsbezogene Bauten zulässig. Auf die Umgebung sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes analog anzuwenden.

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Weltkulturerbe und Denkmalschutz
Flughafen Tempelhof (PDF)

Der Flughafen Tempelhof wird Weltkulturerbe
Das Ökosystem und das Tempelhofer Feld bleiben erhalten
Warum die Tempelhoffrage noch immer nicht entschieden ist
DasNEUEVolksbegehren ist am 05. Dezember 2008 gestartet
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