Der Flughafen

Berlin-Tempelhof soll lebendiges UNESCO Weltkulturerbe

werden

Wichtiger Hinweis

Das "Aktionsbündis Be-4-Tempelhof" hat juristisch nichts mit dem gleichnamigen Verein zu tun!

Das vom Aktionsbündnis formulierte Volksbegehren lautet unter § 3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan:

Das gesamte Gelände des Flughafens Tempelhof ist dauerhaft als Flughafen gewidmet. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld wird auf den Stand FNP 1984 zurückgeführt. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Tempelhof ist insbesondere als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen zu nutzen.

Der Begriff "Ausweichflughafen" ist mißverständlich benutzt worden. Zur Erklärung: Unter einem Ausweichflughafen verstehen Piloten einen Flughafen, den sie als Alternative anfliegen, sollte der ursprüngliche Zielflughafen gleich aus welchem Grund nicht angeflogen werden können. Da die Piloten bereits bei ihrer Flugvorbereitung eine Alternative einplanen müssen, muss sichergestellt sein, dass der "Alternative Flughafen" in Betrieb ist - dass heißt, dass bei der voraussichtlichen Ankunftszeit in BBi der Flughafen Tempelhof als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Das wiederum setzt voraus, dass der Flughafen regelmäßige Betriebszeiten hätte, wo jederzeit gelandet werden könnte.
Das ist NICHT gemeint. Ein solcher Flughafen wäre ein Verkehrsflughafen, und über einen Verkehrsflughafen Tempelhof wurde bekantermaßen bereits im April 2008 mit negativen Erfolg abgestimmt.

Die Kollegen des Aktionsbündisses meinen vielmehr, dass unter der Voraussetzung das der Flughafen Tempelhof mit dem Status eines Sonderflughafens und eines militärischen Flugbetriebes sich eine Betriebszeit quasi aus der 24 stündigen Bereitschaft der Regierungsstaffel ableiten ließe. Nur unter diesem Gesichtspunkt formulierten sie einen "Ausweichflughafen" mit dem Ziel, im Falle einer akuten Notlage in BBI, die eine Landung nicht zulässt und eventuell nicht ausreichenden Sprit-Reserven des Flugzeuges für einen gefahrlosen Weiterflug, z.B. nach Leipzig oder Dresden, hier der Flughafen Tempelhof als Ausweichmöglichkeit in Betracht kommt.

Da diese etwas unglückliche Formulierung bereits Eingang in den Unterschriftenbogen gefunden hat, hat sich der Verein "Be-4-Tempelhof e.V." entschlossen, hier auszubessern, in dem es mit einem eigenen Volksbegehren nachlegen musste.

Die entsprechnede Passsage lautet daher beim Volksbegehren des Vereins wie folgt:

§ 3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan:
Die gesamten Freiflächen des Tempelhofer Feldes von ca. 386 ha sind für den Luftaustausch und den Umweltschutz (Flurwind, Fauna) der Stadt Berlin unverzichtbar. Der aktuelle Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld ist auf den Stand von 1984 zurückzuführen. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Das Flughafengelände einschließlich der Park-, Roll- und Startflächen ist dauerhaft dem Flugbetrieb gewidmet.

Insbesondere eine Verwendung als Regierungsflughafen ist im Einklang mit der Bundesregierung zu prüfen. Darüber hinaus ist er als Rettungsflughafen, hilfsweise mit dem Status als Sonderflughafen - z.B. für Organtransporte -, und/oder für Flugzeuge im Geschäftsreise und/oder Bedarfsflug- ohne Linienflugverkehr bis 40 Tonnen maximalem Startgewicht (MTOW) zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr zu nutzen. Der Betrieb eines Präzisionsanfluges ist weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Flughafennutzungs- sowie An- und Abfluggebühren orientieren sich an Entgelten vergleichbarer Flughäfen bzw. Landeplätze unter Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Situation einer zukünftigen Nutzung des Tempelhofer Feldes.

Wir fordern daher ausdrücklich dazu auf, sich mit BEIDEN Volksbegehren eingehend zu beschäftigen. Die anderen Unterschiede im Text sind offensichtlich und bedürfen keiner Erläuterung. Wir rufen daher dazu auf, gegebenenfalls BEIDE Volksbegehren zu unterschreiben!

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