Wichtiger Hinweis
Das "Aktionsbündis Be-4-Tempelhof" hat juristisch nichts mit dem gleichnamigen Verein zu tun!
Das vom Aktionsbündnis formulierte Volksbegehren lautet unter § 3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan:
Das gesamte Gelände des Flughafens Tempelhof ist dauerhaft als Flughafen gewidmet. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer
Feld wird auf den Stand FNP 1984 zurückgeführt. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Tempelhof ist insbesondere als
Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen zu nutzen.
Der Begriff "Ausweichflughafen" ist mißverständlich benutzt worden. Zur Erklärung: Unter einem Ausweichflughafen verstehen Piloten einen
Flughafen, den sie als Alternative anfliegen, sollte der ursprüngliche Zielflughafen gleich aus welchem Grund nicht angeflogen werden können. Da die Piloten
bereits bei ihrer Flugvorbereitung eine Alternative einplanen müssen, muss sichergestellt sein, dass der "Alternative Flughafen" in Betrieb ist - dass heißt,
dass bei der voraussichtlichen Ankunftszeit in BBi der Flughafen Tempelhof als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Das wiederum setzt voraus, dass der
Flughafen regelmäßige Betriebszeiten hätte, wo jederzeit gelandet werden könnte.
Das ist NICHT gemeint. Ein solcher Flughafen wäre ein Verkehrsflughafen, und über einen Verkehrsflughafen Tempelhof wurde bekantermaßen bereits im April 2008
mit negativen Erfolg abgestimmt.
Die Kollegen des Aktionsbündisses meinen vielmehr, dass unter der Voraussetzung das der Flughafen Tempelhof mit dem Status
eines Sonderflughafens und eines militärischen Flugbetriebes sich eine Betriebszeit quasi aus der 24 stündigen Bereitschaft der Regierungsstaffel ableiten
ließe. Nur unter diesem Gesichtspunkt formulierten sie einen "Ausweichflughafen" mit dem Ziel, im Falle einer akuten Notlage in BBI, die eine Landung nicht
zulässt und eventuell nicht ausreichenden Sprit-Reserven des Flugzeuges für einen gefahrlosen Weiterflug, z.B. nach Leipzig oder Dresden, hier der Flughafen
Tempelhof als Ausweichmöglichkeit in Betracht kommt.
Da diese etwas unglückliche Formulierung bereits Eingang in den Unterschriftenbogen gefunden hat, hat sich der
Verein "Be-4-Tempelhof e.V." entschlossen, hier auszubessern, in dem es mit einem eigenen Volksbegehren nachlegen musste.
Die entsprechnede Passsage lautet daher beim Volksbegehren des Vereins wie folgt:
§ 3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan:
Die gesamten Freiflächen des Tempelhofer Feldes von ca. 386 ha sind für den Luftaustausch und den Umweltschutz (Flurwind, Fauna) der Stadt
Berlin unverzichtbar. Der aktuelle Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld ist auf den Stand von 1984 zurückzuführen. Eine Entwidmung
oder Umnutzung ist unzulässig. Das Flughafengelände einschließlich der Park-, Roll- und Startflächen ist dauerhaft dem Flugbetrieb gewidmet.
Insbesondere eine Verwendung als Regierungsflughafen ist im Einklang mit der Bundesregierung zu prüfen. Darüber hinaus ist er als
Rettungsflughafen, hilfsweise mit dem Status als Sonderflughafen - z.B. für Organtransporte -, und/oder für Flugzeuge im Geschäftsreise
und/oder Bedarfsflug- ohne Linienflugverkehr bis 40 Tonnen maximalem Startgewicht (MTOW) zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr zu nutzen. Der
Betrieb eines Präzisionsanfluges ist weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Flughafennutzungs- sowie An- und Abfluggebühren orientieren sich
an Entgelten vergleichbarer Flughäfen bzw. Landeplätze unter Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Situation einer zukünftigen
Nutzung des Tempelhofer Feldes.
Wir fordern daher ausdrücklich dazu auf, sich mit BEIDEN Volksbegehren eingehend zu beschäftigen. Die anderen
Unterschiede im Text sind offensichtlich und bedürfen keiner Erläuterung. Wir rufen daher dazu auf, gegebenenfalls BEIDE Volksbegehren zu
unterschreiben!
Weiter Startseite des Aktionsbündnisses